Zum Inhalt

KI im Unternehmen4 Min. Lesezeit

Kein KI-Training ist nicht dasselbe wie keine Speicherung

Vier Datenschutzfragen, die bei Spracheingabe getrennt beantwortet werden müssen: Training, Speicherung, Verarbeitungsort und Zugriff.

Illustrative Szene: Ein IT-Mitarbeiter prüft einen kleinen Serverschrank.
KI-generierte redaktionelle Illustration.

ohnetippen ist #1 in unserem internen Benchmark für deutsche Sprache: 99,99 % Wortgenauigkeit (0,01 % Word Error Rate) und 150 ms Verarbeitungszeit gegenüber 400 ms bei Weesper Neon Flow, der zweitplatzierten Lösung im internen Vergleich.

Bayerischer und niedersächsischer Akzent, österreichisches Deutsch und Schweizerdeutsch: Sprich mit deiner Stimme.

In Deutschland entwickelt. Sprachverarbeitung ausschließlich auf europäischen Servern.

Verfügbar für Windows, macOS, Android und iPhone.

Ein Anbieter verspricht: „Deine Daten werden nicht für KI-Training verwendet.“ Das kann für dein Unternehmen wichtig sein. Es beantwortet aber eine andere Frage als: „Werden meine Daten gespeichert?“

Training, Speicherung, Verarbeitungsort und Zugriff sind vier getrennte Anforderungen. Wer sie vermischt, kann eine Lösung für geeignet halten, obwohl die entscheidende Bedingung noch gar nicht geklärt wurde.

Vier Fragen statt eines allgemeinen Datenschutzversprechens

Nach rechts scrollen, um alle Spalten zu vergleichen.

FrageWas damit gemeint istWas daraus nicht automatisch folgt
Werden Inhalte für Training verwendet?Nutzung zur Veränderung oder Verbesserung von Modellen.Dass keine Inhalte gespeichert werden.
Werden Inhalte aufbewahrt?Verbleib in Datenbanken, Verläufen, Logs oder Sicherungen.Dass die Daten außerhalb Europas liegen.
Wo findet Verarbeitung statt?Konkrete Regionen und beteiligte Systeme.Dass nur das eigene Unternehmen Zugriff hat.
Wer kann zugreifen?Administrations-, Support- und Dienstleisterzugänge.Dass die Inhalte für Modelltraining genutzt werden.

Diese Trennung ist keine Wortklauberei. Jede Frage führt zu anderen Nachweisen und anderen technischen Maßnahmen.

Ein alltägliches Beispiel

Eine Diktier-App kann einen synchronisierten Verlauf anbieten. Das ist für jemanden nützlich, der eine Notiz auf einem zweiten Gerät wiederfinden möchte. Der Anbieter kann diesen Verlauf speichern und gleichzeitig vertraglich ausschließen, dass er für Modelltraining verwendet wird.

Beide Aussagen können gleichzeitig wahr sein. Für eine Firma, die keinerlei dauerhaften Diktatverlauf möchte, wäre die Trainingszusage allein trotzdem nicht ausreichend.

Umgekehrt kann eine Anwendung Inhalte nur für die laufende Verarbeitung verwenden, aber einen externen Dienst mit einer Region einsetzen, die nicht zur Unternehmensvorgabe passt. Auch dann hilft die Retentionsantwort allein nicht weiter.

Warum die Unterscheidung bei Diktieren besonders wichtig ist

Ein Diktat enthält möglicherweise mehr als den später sichtbaren Satz. Bei einer intelligenten Nachbearbeitung können Rohtranskript und Kontext anfallen. Das fertige Ergebnis kann anschließend absichtlich im Zielsystem gespeichert werden, etwa als E-Mail-Entwurf oder CRM-Notiz.

Dieses Speichern im Zielsystem darf nicht mit einer zusätzlichen Kopie beim Diktieranbieter verwechselt werden. Wer verlangt, dass nach einem Diktat nirgends Text gespeichert bleibt, würde auch den gewünschten Arbeitsschritt verhindern.

Die passende Anforderung lautet daher nicht einfach „nichts speichern“. Sie lautet beispielsweise: „Keine zusätzliche Aufbewahrung der Diktatinhalte beim Eingabeanbieter; das freigegebene Ergebnis verbleibt im vorgesehenen Fachsystem.“ Ob ein Produkt das erfüllt, muss separat bestätigt werden.

So liest du Herstellerangaben genauer

Wispr führt die Verwendung für Modellverbesserung und die Funktion zur Cloudspeicherung ausdrücklich getrennt auf. Das verdeutlicht, warum ein einzelner Datenschutzschalter nicht als Antwort auf jede Verarbeitungsfrage behandelt werden sollte. C01

Bei jedem Anbieter solltest du außerdem prüfen, auf welches Produkt, welchen Tarif und welche Funktion eine Aussage zutrifft. Eine Regel für reine Transkription muss nicht automatisch für zusätzliche Zusammenfassungs- oder Kontextfunktionen gelten.

Notiere das Prüfdatum. Produktfunktionen und Vertragsstände können sich ändern. Ein Screenshot ohne Datum ist weniger hilfreich als eine kurze, versionierte Entscheidung mit Quelle.

Die fünf Fragen für deinen nächsten Anbietertermin

Frage nach der Verwendung von Audio und Text für Training. Frage getrennt nach Speicherung beim Anbieter und seinen Dienstleistern. Lass dir Verarbeitungsregionen und mögliche Administrationszugriffe erklären. Kläre den lokalen Verlauf sowie das Verhalten bei Fehlern und Support. Und bitte um die Zuordnung zu genau der Konfiguration, die ihr einsetzen wollt.

Eine brauchbare Antwort muss nicht „überall nein“ lauten. Sie muss zur Anforderung passen und überprüfbar sein. Optionaler Verlauf kann für ein Team hilfreich und für ein anderes ausgeschlossen sein.

Was das für ohnetippen bedeutet

Wir wollen Unternehmensgespräche nicht mit einem pauschalen „privacy-first“ beenden. Das konkrete Betriebsmodell muss die konkreten Fragen beantworten. Dazu gehören auch absichtlich gespeicherte Einstellungen oder Teamwissen, die nicht versehentlich unter dieselbe Aussage wie kurzlebige Diktatinhalte fallen dürfen.

Wer Datenschutz ernst nimmt, trennt die Begriffe so lange, bis eine technische und vertragliche Entscheidung möglich ist.

Weiterführende Ratgeber

ohnetippen entdecken

Quellen und Einordnung

Beispiel: Datenschutzbeauftragter Herr Klein legt die vier Anforderungen nebeneinander

Herr Klein hat ein Angebot vorliegen, in dem steht: „Ihre Daten werden nicht für KI-Training verwendet.“ Bevor er es weiterreicht, nutzt er ohnetippen selbst, um zu verstehen, welche Fragen ein Anbieter wirklich beantworten muss. Er sieht: ohnetippen trennt klar zwischen Training, Speicherung, Verarbeitungsort und Zugriff. Inhalte werden nicht für Modellverbesserungen genutzt – und gleichzeitig wird transparent gemacht, was mit Transkripten und Diktaten technisch passiert. Er weiß jetzt: Ein einzelnes Marketing-Versprechen reicht nicht. Erst die präzise Trennung aller vier Dimensionen macht ein Produkt für sensible Umgebungen wählbar und ermöglicht eine fundierte Datenschutz-Entscheidung.

„Kein Training“ und „keine Speicherung“ sind zwei völlig verschiedene Zusagen – und viele Anbieter vermischen sie bewusst oder unbewusst. ohnetippen trennt diese Begriffe konsequent: Kein Training auf Ihre Inhalte, keine dauerhafte Speicherung Ihrer Diktate, klare Aussagen zum Verarbeitungsort und zum Zugriff. Wenn Sie eine Diktiersoftware suchen, die Datenschutz ernst nimmt statt nur darüber zu reden, dann prüfen Sie, ob ohnetippen Ihre vier entscheidenden Fragen beantwortet. ohnetippen prüfen

Häufige Fragen zum Thema

Kann ein Anbieter Daten speichern, ohne damit KI zu trainieren?

Ja. Trainingsnutzung und Speicherung sind getrennte Fragen. Prüfe beide ausdrücklich statt sie aus einer einzigen Werbeaussage abzuleiten.

Link zu dieser Frage
Welche Datenarten sind bei Diktieren zu unterscheiden?

Unter anderem Audio, Transkript, überarbeiteter Text und betriebliche Protokolle. Für jede Datenart können unterschiedliche Regeln gelten.

Link zu dieser Frage
Reicht eine Aussage auf der Website als Einkaufskriterium?

Sie ist ein Ausgangspunkt für Rückfragen. Für die Entscheidung braucht das Unternehmen den konkreten Geltungsbereich und belastbare Unterlagen.

Link zu dieser Frage
Wie vermeide ich Missverständnisse im Team?

Dokumentiere getrennt, ob und wo Daten gespeichert werden und ob sie für Training verwendet werden dürfen. Vermeide Sammelbegriffe ohne Erklärung.

Link zu dieser Frage

Mehr Geschichten für deinen Arbeitsalltag

Alle Artikel ansehen →